Frauen Union Kreis Gütersloh

Elterngeld

Über das Elterngeld müssen wir noch reden
Das Elterngeld wird ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das nur Bedürftige bekommen haben. Das Elterngeld hingegen erhalten die Elternteile, die nach der Geburt des Kindes für ein Jahr eine Berufspause einlegen, um sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letztgezahlten Nettoeinkommens. Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter und Väter ohne geregeltes Einkommen oder Beschäftigung gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.
Kritik aus den Reihen der Frauen-Union im Kreis Gütersloh wurde vor allem an der mangelnden Honorierung der Hausfrauentätigkeit geübt. Das Elterngeld wird nicht als Anerkennung einer gesellschaftlich wertvollen Tätigkeit gezahlt, sondern entschädigt nur für den Verdienstausfall am Arbeitsplatz. Dies ist eine öffentliche Geringschätzung der Hausfrauentätigkeit. Nach wie vor wird nicht honoriert, was Mütter und Väter für die Gesellschaft tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern. Ursula Doppmeier mdL, Kreisvorsitzende der Frauen-Union begrüßt den Grundgedanken des Elterngeldes, ergänzt aber: "Über die Ausgestaltung der einzelnen Rahmenbedingungen wird man noch reden müssen, um ein ingsesamt sozial ausgewogendes Konzept präsentieren zu können.
Vielen jungen Paaren fehlt ein verlässliches, flexibles Betreuungsangebot für ihren Nachwuchs, denn nach einem Jahr Elterngeld und der damit verbundenen Chance, sich zu Hause dem Kind zu widmen, tritt dieses Problem ganz akut auf."